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Urteil: Ehevertrag darf nicht in die Sozialhilfe führen

Ein Ehevertrag, durch den der geschiedene Partner wegen der hohen Zahlungspflicht zum Sozialhilfeempfänger wird, ist sittenwidrig. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az.: XII ZR 157/06). Dabei wurde zum ersten Mal ein Ehevertrag für ungültig erklärt, der den Mann finanziell überforderte.

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